-
Man liest, dass durch Philips der Umstieg von Halogen auf LED im Jahr 2020 im öffentlichen Straßenverkehr rechtlich zulässig wurde. Wann und wo war das?
-
Seit Juli 2020, nach der Zulassung der Philips Ultinon Essential der zweiten Generation, können Autofahrer in Südkorea ihre Scheinwerfer von Halogen auf LED umrüsten. Die von Lumileds entwickelte Lampe bietet eine überragende LED-Helligkeit mit einem eleganten weißen Licht.
Die Zulassung der Philips Ultinon Essential Gen2 im Juli (Lampengröße H7) hat neue Wege für den Einsatz von LED-Scheinwerfern auf öffentlichen Straßen in Südkorea eröffnet. Zum ersten Mal können Autofahrer auf rechtlich zulässige Weise eine H7-kompatible LED-Lampe in ein beliebiges Automodell einbauen und auf dem landesweiten Straßennetz verwenden. Die Upgrade-Optionen für koreanische Autofahrer wurden im Oktober mit der Zertifizierung der zweiten Generation der Philips X-treme Ultinon LED weiter ausgebaut, die noch mehr Helligkeit und Fahrvergnügen bietet. Kein anderer Lampenhersteller bietet heute eine so große Auswahl an für die Straße zugelassenen LED-Nachrüstlampen.
Mit einer starken Erfolgsbilanz bei der Leistungssteigerung von Halogenscheinwerfern sind die Fahrzeug-Beleuchtungslösungen von Philips wegweisend für Innovation und Mehrwert. Die Zulassung von Philips Ultinon Essential Gen2 in Südkorea baut darauf auf und nutzt das LED-Know-how von Lumileds, um die Umrüstung von Halogen auf LED im öffentlichen Straßenverkehr als Weltneuheit rechtlich zulässig zu machen.
-
Warum ist die LED-Upgrade-Technologie auf öffentlichen Straßen in der Europäischen Union (EU) immer noch nicht zugelassen?
-
Das Philips LED-Upgrade-Sortiment wurde speziell für Scheinwerfer entwickelt, die für Halogen- bzw. herkömmlichen Glühlampen zugelassen sind. Die EU-Mitgliedsstaaten haben die geltende Gesetzgebung noch nicht geändert, um LED-Nachrüstlampen zuzulassen, sodass sie nicht auf öffentlichen Straßen in der EU verwendet werden dürfen.
-
Wann ist zu erwarten, dass LED-Upgrade-Lampen vollständig für die Straße zugelassen werden?
-
Auch wenn Philips die Normen befolgt und eine sichere Lampe für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer gewährleistet – die Regelung für LED-Nachrüstlampen ist in Europa nicht definiert. Wir beobachten die Situation.
-
Man liest, dass ein Upgrade von Halogen- auf LED-Lampen jetzt in Deutschland rechtlich zulässig ist. Stimmt das?
-
Ja, nach der Einführung der für die Straße zugelassenen LED-Lampen in Südkorea hat Philips mit der Philips Ultinon Pro6000 LED-Nachrüstlampe das Know-how auf die deutschen Straßen gebracht. Die Lampen sind vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für ausgewählte Fahrzeugmodelle zugelassen. Weitere Informationen finden Sie unter Philips.de/LED-strassenzulassung.
-
Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich mein mit LED-UpgradeLampen ausgerüstetes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutze?
-
Je nach Land und lokalen Vorschriften sind die rechtlichen Konsequenzen unterschiedlich und können beispielsweise Folgendes umfassen: Geldstrafen und/oder den erneuten Einbau von zertifizierten Lampen, abgesehen von LED-Lampen. Nichtbestehen bei vorgeschriebenen Inspektionen wie TÜV.
-
Warum sind LED-Nachrüstlampen für den Einsatz bei Rallyes oder Fahrten auf Rennstrecken vorgesehen?
-
Mit der Ausnahme von Fahrzeugen, die bereits ab Werk mit LED-Licht ausgerüstet wurden, ist es nicht zulässig, Halogenlampen außen am Fahrzeug durch LED-Nachrüstlampen zu ersetzen, sofern diese Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen verwendet werden. Da LED-Nachrüstlampen nicht für den Einsatz auf öffentlichen Straßen zugelassen sind, dürfen sie nur auf Privatstraßen oder Rennstrecken verwendet werden.
-
Besteht ein Fahrzeug mit Scheinwerfern, die LED-Nachrüstlampen enthalten, vorgeschriebene Inspektionen?
-
In einigen Ländern ist eine Inspektion (z. B. TÜV) vorgeschrieben, um zu prüfen, ob das Fahrzeug für den Einsatz im Straßenverkehr geeignet ist. Philips LED-Nachrüstlampen wurde speziell dazu entwickelt, die ursprüngliche Technologie des Fahrzeugs zu ersetzen, ohne dass Änderungen am Fahrzeug erforderlich sind. Trotz der hervorragenden Leistung der PhilipsLED-Nachrüstlampen kann es sein, dass Ihr Fahrzeug die Inspektion aufgrund der LED-Nachrüstlampen nicht besteht, weil die Lampen noch nicht für den Einsatz auf öffentlichen Straßen zugelassen sind.
-
Warum verkaufen Sie jetzt LED-Upgrade-Lampen in Ländern, die bislang als "No trade"- Länder galten?
-
Bei der ersten Einführung von LED-Nachrüstlampen haben wir uns dazu entschieden, sie nur begrenzt einzuführen. Da wir LED-Nachrüstlampen bereits seit zwei Jahren in bestimmten EU-Ländern verkaufen, betrachten wir es jetzt als angemessen, den Verkauf auch in anderen Ländern zu ermöglichen. Obwohl sich die Gesetzgebung nicht geändert hat, sind wir der Meinung, dass wir unsere Kunden ausreichend informiert haben, damit sie LED-Nachrüstlampen mit gutem Gewissen kaufen können.
-
Welche spezifischen Vorschriften müssen LED-Nachrüstlampen erfüllen?
-
Die aktuelle Gesetzgebung verbietet das Nachrüsten von Halogen-, Xenon- und LED-Lampen. In der EU müssen Automobilbauteile dem UNECE-Standard entsprechen, um auf öffentlichen Straßen verwendet werden zu können. Zurzeit gelten die ECE-Zertifizierungen nur für Halogen-, Xenon- und LED-Lampen, die in neuen Fahrzeugen installiert sind:
- ECE R37 für OEM-Halogen
- ECE R99 für OEM-Xenon
- ECE R128 für OEM-LED
Es gibt jedoch weder spezielle Anforderungen an die Homologation noch Beschränkungen für den Einsatz von LED-Nachrüstlampen auf Privatstraßen.
-
Welche Auswirkungen hat R128 und warum erfüllen die LED-Nachrüstlampen von Philips diese Anforderungen nicht?
-
ECE R128 ist die Zertifizierung für LED-Leuchteinheiten. Das bedeutet, dass der Scheinwerfer mit der LED-Lampe als Lichtquelle entwickelt wurde. Die Vorschrift gilt nicht für LED-RetrofitLampen, die Halogenlampen ersetzen, die nach ECE R37 zertifiziert sind.
-
Angenommen, ein Verbraucher verwendet ein Fahrzeug mit LED-Nachrüstlampen auf öffentlichen Straßen. Wer ist dafür verantwortlich, wenn er angehalten wird?
-
Sofern der Verbraucher ordnungsgemäß über die geltenden Einschränkungen informiert worden ist und die LED-Retrofit-Lampen selbst eingebaut hat, ist der Verbraucher selbst dafür verantwortlich. Doch lokale Behörden können rechtliche Schritte gegen den Verkauf von LEDRetrofit-Lampen für den Einsatz auf öffentlichen Straßen ergreifen. Die rechtlichen Konsequenzen hängen von den Befugnissen ab, die lokale Behörden haben.
-
Gibt es LED-Nachrüstlampen, die rechtlich zulässig sind? (Andere Anbieter verkaufen LED-Nachrüstlampen und geben an, dass diese rechtlich zulässig sind.)
-
LED-Nachrüstlampen sind zurzeit auf den öffentlichen Straßen innerhalb der EU nicht zugelassen, es sei denn, die Lampen sind im Gehäuse versiegelt und sowohl die Lampen als auch die Gehäuse sind für eine gemeinsame Verwendung genehmigt worden.
-
Was bedeuten die Symbole auf der Verpackung?
-
Dieses Symbol bedeutet, dass das Produkt nicht für den Einsatz auf öffentlichen Straßen zulässig ist. Das bedeutet, dass das Produkt nur auf "nicht frei zugänglichen" Straßen zulässig ist.
Dieses Symbol bedeutet, dass das Produkt nicht gemäß der Vorschrift ECE R37 zum Einsatz von Halogenlampen zugelassen ist. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Vorschrift für Halogenlampen, da LED-Nachrüstlampen zwar für den Austausch von Halogenlampen im selben Scheinwerfer entwickelt wurden, das jedoch nicht bedeutet, dass die LED-Nachrüstlampen gemäß ECE R37 zulässig sind.
-
Was bedeutet der folgende Text: "Sie sind selbst für die Einhaltung der örtlich geltenden gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Verwendung der LED-Nachrüstlampen verantwortlich."?
-
Dadurch soll sichergestellt werden, dass Sie Ihre LED-Nachrüstlampen vorschriftsmäßig verwenden. Lokale Vorschriften können sich ändern. Daher ist es wichtig, dass Sie prüfen, ob das Produkt an Ihrem Ort verwendet werden darf.
-
Wo kann ich LED-Nachrüstlampen kaufen?
-
Wenden Sie sich an Ihren Vertreter vor Ort oder schauen Sie auf unserer Website nach: Philips.com/LED-bulbs