Mit der kürzlich geschlossenen Kooperation bekennen sich die drei Unternehmen klar zu ihrer umweltpolitischen Verantwortung und bringen sich in eine gute Startposition zur schnellen nationalen Umsetzung der Herstellerpflichten aus der EU-Direktive 2002/96/EC (WEEE-Richtlinie).
Der Umweltgedanke verbindet: Loewe, Philips und Sharp gaben kürzlich ihre Kooperation zur Übernahme und Verwertung von Elektronik-Altgeräten in Deutschland bekannt. Hintergrund ist die sogenannte WEEE-Richtlinie, welche seit dem 13. Februar 2003 in Kraft ist und in diesem Jahr in nationales Recht umgesetzt sein muss. Danach verantworten die Kommunen als öffentlichrechtliche Entsorgungsträger voraussichtlich ab 2005 die Sammlung der Altgeräte und die Hersteller anschließend die Übernahme und fachgerechte Verwertung. Die kooperierenden Unternehmen sehen in der frühzeitigen Zusammenarbeit die Chance, ihrer umweltpolitischen Verantwortung gemeinsam gerecht zu werden und frühzeitig vor der Verabschiedung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - ElektroG konkrete Maßnahmen für dessen Umsetzung zu ergreifen.
Die drei Firmen sind bislang bereits mit anderen Unternehmen aus der Elektro- und Elektronikindustrie durch Gründung der Projektgesellschaft „Elektro-Altgeräte-Register - EAR" in Vorleistung getreten. Hauptzweck ist dabei der Aufbau einer Organisation, die künftig sicherstellen soll, dass tatsächlich alle Hersteller ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen.
Hans-Joachim Kamp, Geschäftsführer der Philips GmbH und Leiter des Unternehmensbereiches Consumer Electronics, sieht neben zeitlichen Vorteilen auch die Kosteneffizienz als ein Kernkriterium der Umwelt-Kooperation: „Mit der Schaffung der Herstellerkooperation in Deutschland gelingt es uns, das Handling der mit der Verwertung der Geräte zu beauftragenden Vertragspartner zu vereinfachen und die daraus entstehenden Kosten bei gleichzeitiger Einhaltung höchster Quali-tätsstandards zu minimieren."
Das Bundeskartellamt begrüßt die Kooperation aufgrund der effizienten Gestaltung der Altgeräte-Entsorgung. Die drei Unternehmen streben eine Öffnung an für weitere Hersteller (mit Ausnahme von TV-Geräte-Herstellern) mit dem Ziel einer Optimierung der Entsorgungsprozesse in wirtschaftlicher und umweltbezogener Sicht. Über die Aufnahme weiterer Hersteller werden die Kooperationspartner einvernehmlich und unter Berücksichtigung kartellrechtlicher Bedingungen entscheiden.
Die Kooperation bezieht sich zunächst auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und konzentriert sich dabei auf die Ausschreibung von Dienstleistungen, die für die Rücknahme und Verwertung von Altgeräten erforderlich sind. Eine Erweiterung auf andere EU-Staaten wird folgen, sobald dies den kooperierenden Herstellern auf der Basis dortiger nationaler Gesetze und Umsetzungsmaßnahmen sinnvoll erscheint.
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